Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 17.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 27/01, Ws 28/01   

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https://dejure.org/2001,16076
OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 27/01, Ws 28/01 (https://dejure.org/2001,16076)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.01.2001 - Ws 27/01, Ws 28/01 (https://dejure.org/2001,16076)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - Ws 27/01, Ws 28/01 (https://dejure.org/2001,16076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Nichtaussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe; Einwilligung des Verurteilten; Beschwer des Verurteilten

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 454 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 454 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - StVK 145/00
  • LG Regensburg - StVK 148/00
  • OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 27/01, Ws 28/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1994 - 3 Ws 27/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 27/01
    Nur insoweit nimmt das Gericht eine eigene inhaltliche Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Voraussetzungen vor (OLG Düsseldorf NStZ 1994, 454).
  • OLG Stuttgart, 20.03.1990 - 3 Ws 40/90

    Beschwerdeverfahren; Einwilligung; Wirksame Erteilung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 27/01
    Auf die in der Literatur (Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rn 7) unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe (MDR 1977, 333) und OLG Stuttgart (MDR 1990, 845) vertretene Meinung, wonach eine zunächst verweigerte Einwilligung in die Aussetzung noch im Beschwerdeverfahren erklärt werden könne, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
  • OLG Celle, 23.06.2017 - 1 Ws 69/17

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Nichtabgabe einer Erklärung des

    Die Beschwerde ist mithin nicht wegen Fehlens der (ungeschriebenen) Zulässigkeitsvoraussetzung einer Beschwer des Beschwerdeführers unzulässig (a.A., allerdings in der Sache primär auf ein Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses abstellend, OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Januar 2001 - Ws 27/01; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 Ws 170/01, NStZ-RR 2001, 311; KK-StPO/ Appl , 7. Aufl. 2013, § 454 Rn. 9, 35; LK-StGB/ Hubrach , 12. Aufl. 2007, § 57 Rn. 22).

    Zwar ist nach vorherrschender und auch vom Senat geteilter Rechtsaufassung eine förmliche Beschlussfassung entbehrlich, wenn der Verurteilte mit einer Aussetzung des Strafrestes nicht einverstanden ist und es daher an der nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB für eine Aussetzung zwingend erforderlichen Zustimmung des Verurteilten fehlt (KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06; KG Berlin, Beschluss vom 3. April 2001 - 5 Ws 154/01; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juni 1972 - 2 Ws 127/72, NJW 1972, 2054; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 3 Ws 27/94, NStZ 1994, 454; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585 - 586/13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Januar 2001 - Ws 27/01; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 Ws 170/01, NStZ-RR 2001, 311; KK-StPO/ Appl , 7. Aufl. 2013, § 454 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 60. Aufl. 2017, § 454 Rn. 39; a.A. OLG Jena, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 Ws 516/08; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - I Ws 462/00, NStZ 2001, 278; OLG Rostock, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 Ws 254/01).

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   OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 28/01   

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https://dejure.org/2001,15599
OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 28/01 (https://dejure.org/2001,15599)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.01.2001 - Ws 28/01 (https://dejure.org/2001,15599)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - Ws 28/01 (https://dejure.org/2001,15599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde; Nichtaussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe; Einwilligung des Verurteilten; Beschwer des Verurteilten

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 454 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 454 Abs. 1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1994 - 3 Ws 27/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 28/01
    Nur insoweit nimmt das Gericht eine eigene inhaltliche Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Voraussetzungen vor (OLG Düsseldorf NStZ 1994, 454).
  • OLG Stuttgart, 20.03.1990 - 3 Ws 40/90

    Beschwerdeverfahren; Einwilligung; Wirksame Erteilung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 28/01
    Auf die in der Literatur (Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rn 7) unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe (MDR 1977, 333) und OLG Stuttgart (MDR 1990, 845) vertretene Meinung, wonach eine zunächst verweigerte Einwilligung in die Aussetzung noch im Beschwerdeverfahren erklärt werden könne, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2015 - VAs 14/15

    Strafvollstreckung: Rechtsschutz gegen die Festlegung der Reihenfolge der

    aa) Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 16. März 2001 (Az.: 1 Ws 28/01, Bl. 162 ff. des Vollstreckungshefts) in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Einwendungen des Verurteilten gegen die von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde (§ 451 Abs. 1 StPO) nach § 44b Abs. 2 Satz 1 StVollstrO bestimmte Reihenfolge der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und der in einem anderen Verfahren angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt der gerichtlichen Kontrolle nach § 458 Abs. 2 StPO im Verfahren nach § 462 StPO durch das nach § 462a StPO hierfür zuständige Gericht unterlägen (ebenso KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 463 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 VAs 27/19

    Ermessensfehler bei der Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

    Bereits aus Gründen einheitlicher Handhabung unter Berücksichtigung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist im Hinblick darauf, dass auch im Falle der Vollstreckung mehrerer Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen (§ 43 StrVollstrO) der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG gegeben ist, in der vorliegenden Konstellation gleichfalls der Rechtsweg nach den §§ 23 ff EGGVG und nicht nach den §§ 458 Abs. 2, 462, 462 a StPO (so aber z.B. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. März 2001 zu 1 Ws 28/01) eröffnet (vgl. Senat, Beschlüsse vom 08. April 1999 zu 1 VAs 120/98, veröffentlicht bei juris; vom 02. Februar 2017 zu III-1 VAs 156/16 und 22. Februar 2018 zu III-1 VAs 120/17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06. Oktober 2015 zu VAs 14-15/15, zitiert nach juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
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